Was Sie wissen sollten – die Rahmenbedingungen

Was kostet eine Beratung und wie wird sie abgerechnet?

Um Ihnen eine konkrete Kostenplanung zu ermöglichen, werde ich mit Ihnen im ersten Beratungsgespräch eine Anzahl von Beratungs-Einheiten festgelegen. Für das erste Beratungsgespräch werden 120 € / 90 Minuten erhoben. Für jedes weitere Gespräch werden 80 € / 60 Minuten fällig. Wenn Sie als Paar kommen, oder weitere Familienmitglieder ist ein Zeitrahmen von 1,5 Stunden angemessener. Dafür werden ebenfalls 120 € erhoben. Die anfallenden Beratungskosten sind in bar im Anschluss an die Sitzung zu zahlen, oder durch Überweisung des Rechnungsbetrages.

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben (z. B. ALG II, Sozialhilfe / Nachweis erforderlich), oder SchülerIn / StudendtIn sind, biete ich Ihnen eine Ermäßigung an. Die Höhe des Honorars beträgt hier 60 € / 60 Minuten. Die anfallenden Beratungskosten sind in bar im Anschluss an die Beratung zu zahlen. Bei Hausbesuchen entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrt.


Werden die Kosten der Beratung von meiner Krankenkasse übernommen?

Der wissenschaftliche Beirat der Krankenkassen hat die Systemische Beratung / Therapie zwar als wirksam anerkannt, die Kosten werden jedoch nicht übernommen. Dies hat einerseits den Nachteil, dass Sie die Kosten selbst übernehmen müssen. Andererseits sind die Inhalte einer Beratung / Therapie für jeden Menschen sehr persönliche Themen. Insbesondere im Zeitalter des „gläsernen Patienten“ lege ich größten Wert darauf, dass diese Inhalte auch persönlich bleiben und einzig und allein zum Wohle des betroffenen Menschen verwendet werden.

 


Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Kosten selbst übernehme?

In der Regel bekommen Sie schneller einen Termin, da es eine allgemeine Unterversorgung im Bereich der Beratung / Therapie gibt. Bei einigen Beratungsstellen gibt es oftmals lange Wartelisten. Dies gilt auch für Praxen von PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung. Meist muss man mehrere Monate auf einen Termin warten. Wenn Sie eine Beratung privat bezahlen, erfährt niemand etwas über Ihre persönlichen Anliegen und Hintergründe. Wird eine Beratung von der Kasse bezahlt, so geschieht dies ausschließlich nach einem ausführlichen Gutachten und einer Diagnose mit Krankheitswert. Diese Diagnose verbleibt dauerhaft in den Akten der Krankenkasse. Eine derartige Diagnose kann dazu führen, dass Sie zukünftig bei keiner privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung mehr versichert werden. Eine privat bezahlte Beratung / Therapie wird ausschließlich nach ihren individuellen Bedürfnissen geplant und gestaltet (und nicht nach den Angaben der Krankenkasse).


Wie häufig finden die Gespräche statt?

In der Regel finden Einzelgespräche in einem 14-tägigen Rhythmus statt, da es sinnvoll ist, in der Beratung erarbeitete Themen zunächst in den Alltag umzusetzen, bevor weitere Inhalte erarbeitet werden. In Krisensituationen können jedoch Termine in kürzeren Abständen stattfinden. Beratungen für Paare und Familien finden in der Regel in einem 3-4-wöchigen Rhythmus statt, da die im Alltag umzusetzenden Inhalte häufig komplexerer Natur sind. Aber auch hier sind kürzere Abstände möglich, wenn dies von Ihnen gewünscht ist.


Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss oder versäume?

Wenn Sie einen Termin bis zu einem Werktag vorher telefonisch absagen (Eine Nachricht über den Anrufbeantworter oder Email genügt), entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Bei Absagen, die in einem kürzeren Zeitraum erfolgen, oder bei Nichterscheinen, werden die vollen Kosten für diesen Termin in Rechnung gestellt.

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